Grundordnungsänderung am 26. April 2001
Keywords:
Interreligiöser Dialog, Christentum, Judentum, Kirchenordnung, Erwählung, Volk Israel, Antijudaismus, BekämpfungAbstract
Die Schrecken der Shoa und die Frage nach theologischen Gegenargumenten hat die Schuld der Kirchen in Deutschland aufgedeckt und viele evangelische Landeskirchen dazu bewogen, über das Verhältnis von Kirche und Israel neu nachzudenken. Dabei stehen Gottes Verheißung an Judentum und Kirche und die damit verbundene Rede von der bleibenden Erwählung Israels am Beginn einer neuen Suchbewegung zu einer Verhältnisbestimmung von Kirche und Israel. Die Evangelische Landeskirche in Baden hatte bereits 1972 eine Bestimmung in ihre kirchliche Grundordnung aufgenommen, die sich mit dem Verhältnis der Landeskirche zu den Juden beschäftigte: »Die Landeskirche mit ihren Kirchenbezirken und Gemeinden bemüht sich um die Begegnung mit der Judenheit.« (§67a (später §69). Am 3. Mai 1984 hat die badische Landessynode als eine der ersten eine viel beachtete Erklärung zum Thema »Christen und Juden« verabschiedet, vgl. E.III.35. Niedergeschlagen hat sich diese Erklärung dann in einer Ergänzung des Artikels 2 der Grundordnung 2001. Darin wird die bleibende Erwählung des Volkes Israel und sein Leben aus Gottes Verheißung bekräftigt, sowie die Schuld der Christenheit bezeugt und alle Formen von Judenfeindlichkeit verurteilt. In der Neuformulierung der Grundordnung im Jahr 2007 bekommt dieser Zusatz dann eine Aufwertung als eigenständiger Artikel 3 innerhalb der Theologischen Grundlagen, vgl. E.II_2007_04_28; E.II_2021_01_01.
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