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Die "Richtlinien und Hinweise für die Durchführung der Konzilserklärung ,Nostra aetate', Artikel 4" vom 1. Dezember 1974 geben bereits in der Überschrift ihren Charakter einer Ausführungsbestimmung zum Artikel 4 der „Erklärung über die nichtchristlichen Religionen" des Zweiten Vatikanischen Konzils an. Verantwortlich zeichnet die vatikanische "Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum". Die ständige Kommission wurde am 22. Oktober 1974 errichtet und dem Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen zugeordnet (mit ihr war eine Kommission für die religiösen Beziehungen zum Islam konstituiert, die dem Sekretariat für die Nichtchristen angegliedert ist). Die Kommissionshinweise und -vorschläge, welche am 3. Januar 1975 veröffentlicht wurden, wollen der Verwirklichung konziliarer Zielsetzung dienen.
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