Erklärung gegenüber den Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen vom 19. Oktober 1945
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Ökumene, Evangelische Kirche, Nationalsozialismus, Judentum, Vergangenheitsbewältigung, Verantwortung, SchuldZusammenfassung
Die Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 18./19. Oktober 1945 in Stuttgart erhielt durch die unerwartete Anwesenheit einer offiziellen Delegation des Ökumenischen Rates der Kirchen eine besondere Bedeutung. Nach gemeinsamen Sitzungen und privaten Besprechungen mit den Mitgliedern der Delegation beschloß der Rat einstimmig ein Wort an die Vertreter des Ökumenischen Rates der Kirchen. Diese Erklärung von Stuttgart, das sogenannte Stuttgarter Schuldbekenntnis, wurde als der Anfang einer neuen, bru?derlichen Gemeinschaft bewertet, die aus erbetener und empfangener Vergebung erwächst.
Die Erklärung enthält das Bekenntnis der Mitschuld an den Verbrechen, die in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft geschehen sind. Sie nimmt jedoch nicht zur Frage der Verantwortung der Kirchen und Christen fu?r die versuchte Vernichtung des ju?dischen Volkes Stellung. Kurz zuvor hatte die Kirchenversammlung in Treysa Ende August 1945 in einem „Wort an die Gemeinden" dieses Thema kurz beru?hrt: „Wo die Kirche ihre Verantwortung ernst nahm, rief sie zu den Geboten Gottes, nannte bei Namen Rechtsbruch und Frevel, die Schuld in den Konzentrationslagern, die Mißhandlung und Ermordung von Juden und Kranken und suchte der Verfu?hrung der Jugend zu wehren." Die Frage der Verantwortung oder der Schuld der Kirche wurde hier jedoch auch nicht gestellt.
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