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Kirchengesetz zur Änderung des Grundartikels der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 11. Januar 1996

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  • Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland

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https://doi.org/10.48743/dkj.1151

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Beschluss, Erwählung, Israel

Zusammenfassung

Die Änderung des Grundartikels der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland bildet das Ergebnis eines langjährigen Diskussionsprozesses. Aufgrund eines Beschlusses der Landessynode von 1992 wurden der Ständige Kirchenordnungsausschuß, der Theologische Ausschuß und der Ausschuß Christen und Juden beauftragt, Vorbereitungen für eine Änderung der Kirchenordnung im Sinne des Rheinischen Synodalbeschlusses von 1980 durchzuführen. Auf der Landessynode im Januar 1993 wurde eine Vorlage eingebracht und anschließend den Presbyterien und Gemeinden ein Proponendum zur Stellungnahme übermittelt. Mit ‚großer Übereinstimmung‘ (magno consensu) wurde das Kirchengesetz zur Änderung des Grundartikels schließlich angenommen. Der gesamte Diskussionsprozeß ist dokumentiert in: Gottes Treue – Hoffnung von Christen und Juden. Die Auseinandersetzung um die Ergänzung des Grundartikels der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Neukirchen 1998.

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Veröffentlicht

1996-01-11