Grundordnung in der Neufassung vom 28. April 2007
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Interreligiöser Dialog, Christentum, Judentum, KirchenordnungZusammenfassung
Die Evangelische Landeskirche in Baden hatte bereits 1972 eine Bestimmung in ihre kirchliche Grundordnung aufgenommen, die sich mit dem Verhältnis der Landeskirche zu den Juden beschäftigte: »Die Landeskirche mit ihren Kirchenbezirken und Gemeinden bemüht sich um die Begegnung mit der Judenheit.« (§67a (später §69). Am 3. Mai 1984 hat die badische Landessynode als eine der ersten eine viel beachtete Erklärung zum Thema »Christen und Juden« verabschiedet (vgl. E.III_DE_1984_05_03). Niedergeschlagen hat sich diese Erklärung dann in einer Ergänzung des Artikels 2 der Grundordnung 2001. Darin wird die bleibende Erwählung des Volkes Israel und sein Leben aus Gottes Verheißung bekräftigt, sowie die Schuld der Christenheit bezeugt und alle Formen von Judenfeindlichkeit verurteilt. In der Neuformulierung der Grundordnung 2007 bekommt dieser Zusatz dann eine Aufwertung als eigenständiger Artikel 3 innerhalb der Theologischen Grundlagen im Ersten Abschnitt. Der sich auf Artikel 3 beziehende Artikel 55 hatte in der Fassung von 2001 seinen Ort in §69, vgl. E.II_2001_04_26.
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